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CRAFT BIKE Trans Germany
powered by NISSAN



1. Einleitung

Das vorliegende Reglement findet auf die CRAFT BIKE Trans Germany powered by NISSAN, im folgenden TG, Anwendung. Der Delius Klasing Verlag ist Veranstalter der TG und beauftragt PLAN B event company GmbH mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung.  Mit Meldung, Zahlung und/oder Teilnahme an der TG erkennt jeder Teilnehmer dieses Reglement an und versichert, dass er es auch gelesen, verstanden und anerkannt hat.

1.1 Allgemeines

Die TG ist ein Einzelstarterrennen und unabhängig vom persönlichen Status offen für jeden MTB-Fahrer, d.h. ausdrücklich auch für Profis und reine Hobbyfahrer.

1.2 Teilnahmevoraussetzung

Es genügt eine Anmeldung (ONLINE oder schriftlich), die damit verbundene Anerkennung des Reglements und der Teilnahmebedingungen sowie das Entrichten des Startgeldes.
Teilnehmer müssen am Tag des Starts der TG volljährig sein. Für eine Teilnahme sind ohne Ausnahme nur Fahrer mit einem MTB zugelassen. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht notwendig.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der TG selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen des Veranstalters die Unbedenklichkeit der Teilnahme nachzuweisen.
Der Veranstalter behält sich zu jedem Zeitpunkt vor, die Anmeldung eines Teilnehmers zurückzuweisen, hinsichtlich weiterer Regelungen, die Rücktritt oder Kündigung durch den Teilnehmer oder den Veranstalter betreffen, verweisen wir auf die Teilnahmebedingungen.

1.3 Anmeldung

Die Anmeldungen erfolgen ONLINE via www.bike-transgermany.de, oder auf dem Postwege durch Einsenden des vollständig ausgefüllten und doppelt unterschriebenen Anmeldeformulares an PLAN B. Das Anmeldeformular ist auch in mind. einer Ausgabe des BIKE-Magazins zu finden und steht zum Download als PDF-Format auf der offiziellen Website zur Verfügung.

1.4 Einladung

Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, weitere Teams, insbesondere die Fahrer/innen, die in der offiziellen UCI-Weltrangliste/XC-Format, unter den Top 10 bei den Männern bzw. Top 5 bei den Damen platziert sind, einzuladen.

2. Einzelstarterwertung

2.1 Allgemeines

Die CRAFT BIKE Trans Germany powered by NISSAN ist ein Rennen für Einzelstarter.

2.2 Einzelstarterwertung

Es gibt folgende Klassifizierungen für Einzelstarterwertungen bei der TG: Women, Men, Master und Senior Master. Voraussetzung für eine Wertung unter Master ist ein Alter des Teilnehmers von 40 und mehr Jahren, wobei das Geburtsdatum am Starttag gilt. Voraussetzung für eine Wertung unter Senior Master ist ein Alter des Teilnehmers von 50 und mehr Jahren, wobei das Geburtsdatum am Starttag gilt.
Außerhalb der genannten Wertungen gibt es keine weiteren Altersklassenwertungen.
Nach der ersten Etappe werden für die jeweils Führenden Wertungstrikots vergeben, die auf der Folgeetappe getragen werden müssen. Analog gilt dies für alle weiteren Etappen, wobei die Trikots auf jeder Etappe nur von den aktuell in der entsprechenden Wertung Führenden getragen werden dürfen und müssen.

2.3 Preisgeld

Bei der CRAFT BIKE Trans Germany powered by NISSAN wird ein Preisgeld in allen 4 Kategorien ausgeschüttet. Die Verteilung erfolgt in der Gesamtwertung an die jeweils 3 besten Teilnehmer der Kategorien Women, Master, Senior Master, lediglich in der Kategorie Men wird das Preisgeld an die besten 5 ausgeschüttet.

3. Mannschaftswertung

3.1 Allgemeines

Zusätzlich zu der Einzelstarterwertung gibt es eine Mannschaftswertung. Jeder Einzelfahrer kann sich zusätzlich einer Mannschaft anschließen.

3.2 Mannschaftswertung

Eine Mannschaft wird ab vier Einzelstartern gewertet. Bei Mannschaften, welche aus mehr als vier Personen bestehen, werden die besten vier einer Mannschaft jeder Etappe für die laufende Gesamtwertung in der Mannschaft gewertet.
Es gibt keinerlei Klassifizierungen innerhalb der Mannschaftswertung!
Die Teilnehmer einer Mannschaft dürfen sich gegenseitig helfen (z.B. Schieben, Ziehen, Abschleppen). Sonstige Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

3.3 Preisgeld

Bei der CRAFT BIKE Trans Germany powered by NISSAN werden Sachpreise in der Mannschaftswertung ausgeschüttet. Die Verteilung erfolgt in der Gesamtwertung an die jeweils 3 besten Mannschaften.

4. Rennabläufe



4.1 Allgemein

Die TG ist ein Rennen, das bestimmten Abläufen und damit festgelegten Zeiten folgt.

4.2 Briefings

Am Vorabend im Rahmen der Pastaparty und am Morgen vor jeder Etappe erfolgt ein Briefing für alle Teilnehmer. Sinn des Briefings ist es, die Teilnehmer auf die Besonderheiten, z.B. Gefahrstellen etc., der kommenden Etappe aufmerksam zu machen. Die Briefings werden vom Rennleiter abgehalten. Die Teilnahme wird empfohlen.

4.3 Zeitnahme

Die Zeitnahme erfolgt individuell und mittels Transpondersystem. Ein Transponder ist ein Chip, der die individuelle Zeit eines Teilnehmers auf allen Etappen elektronisch misst. Der Transponder ist an der Startnummer befestigt und muss am Lenker befestigt werden, auf allen Etappen getragen werden und nach Beendigung des Rennens sofort an einer offiziellen Rückgabestelle zurückgegeben werden. Sollte der Transponder aus welchen Gründen auch immer abhanden kommen oder unbrauchbar werden, erhält der Teilnehmer einen Ersatztransponder und muss den Verlorenen ersetzen.

4.4 Start

Die Startaufstellung erfolgt 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Titelverteidiger, Profis und andere prominente Spitzenfahrer erhalten am ersten Tag einen Block vor allen anderen Startern. Dahinter erfolgt die Aufstellung nach „First come first serve“ ! An allen anderen Tagen wird die Startaufstellung dem Gesamtklassement entsprechend durch den Veranstalter vorgenommen.
Der Start erfolgt mit einer Blockstartzeit in der Regel um 09.00 Uhr, d.h. dass alle Fahrer dieselbe Startzeit haben. Damit gewinnt die Etappe – vorbehaltlich etwaiger Strafen – immer derjenige, der/die zuerst über die Ziellinie fährt.
Dies gilt auch im Falle eines neutralisierten Starts.
Während der Neutralisation ist das Überholen allgemein und vor allem das des Führungsfahrzeuges verboten.
Ab der offiziellen Startzeit bleibt der Start noch für 10 Minuten offen. Verspätete Fahrer gehen mit entsprechenden zeitlichen Rückstand auf die Etappe. Teilnehmer, die später als 10 Minuten nach der offiziellen Startzeit an den Start kommen, werden nicht mehr auf die Strecke gelassen und an diesem Tage nicht gewertet.

4.5 Kontrollstellen Strecke

Auf jeder Etappe gibt es bis zu 3 Kontrollstellen, die den Teilnehmern vorher unbekannt sind und von jeden Fahrer passiert werden müssen. Hier werden die Transponder der Startnummern mit einem Lesegerät erfasst. Für jede Kontrollstelle, die ein Teilnehmer nicht passiert, erhält er eine Zeitstrafe von 60 Minuten, wenn der Teilnehmer das Ziel erreicht.

4.6 Ziel

Bei jeder Zielankunft werden die Transponder der Startnummern eingelesen und für das Erstellen der Tages- und der Gesamtwertung erfasst.

5. Ausscheiden aus der TG

Teilnehmer, die auf einer Etappe das Ziel nicht erreichen, scheiden aus der Wertung der TG aus und haben keine Möglichkeit mehr, Finisher zu werden. Sie dürfen jedoch bei der nächsten Etappe wieder starten und werden weiterhin in einer gesonderten Wertung geführt.

5.1 Ausstieg aus der TG

Teilnehmer, die egal aus welchen Gründen, die TG zu irgendeinem Zeitpunkt nicht fortsetzen wollen, sind verpflichtet, sich beim Rennleiter, dem Race Office (+49 151 55010150) oder unter der veröffentlichten Notfallnummer (+49 178 7819222) umgehend abzumelden. Passiert dies nicht, behält sich der Veranstalter vor, auf Kosten dieser Teilnehmer eine Suchaktion über die entsprechenden Noteinsatzkräfte einzuleiten.
Wer aus dem Rennen ausscheidet, muss seinen Transponder und seine Startnummer an den Rennleiter oder das Race Office gegen Quittung zurückgeben. Abmeldung und Rückgabe gelten nur dann als erfolgt, wenn sie dem Rennleiter oder der Leitung des Race Office persönlich mitgeteilt worden sind.

5.2 Nichtbeendigung aus einer Etappe

Gründe, eine Etappe innerhalb der offiziellen Zeit nicht zu beenden, können für einen Teilnehmer vielfältig sein: Verletzung, Defekt, Verfahren, Erschöpfung etc. Teilnehmer, die aus einem oder mehreren dieser Gründe eine Etappe erst nach offiziellen Zielschluss beenden, erhalten die offizielle Rennzeit vom Start bis Zielschluss plus 60 Minuten Strafzeit, wenn sie die Etappe auf ihrem MTB bewältigt haben. Teilnehmer, die dafür z.B. einen Bus oder ein anderes Mittel als ihr MTB nutzen, erhalten 120 Minuten Strafzeit und fallen aus der Finisher-Wertung.
In beiden Fällen können die Teilnehmer zur nächsten Etappe wieder an den Start gehen und bleiben in der Wertung.

5.3 Nichtantritt zu einer Etappe

Sollte ein Teilnehmer zu einer Etappe überhaupt nicht antreten, ist der Ausschluss aus der offiziellen Wertung der TG die Folge. In Härtefällen liegt es im Ermessen der Rennleitung, ob Teilnehmer, die mehr als 10 Minuten nach der offiziellen Startzeit an den Start gehen wollen, noch in der offiziellen Wertung verbleiben dürfen.

5.4 Finisher

Offiziell als Finsisher der CAFT BIKE Trans Germany powered by NISSAN wird nur der/die gewertet, der/die jede Etappe gemäß des Reglements auf dem Fahrrad beendet hat. Wer eine Etappe, egal aus welchen Gründen, nicht beenden kann, verbleibt gemäß 5.2 in der Wertung, wird aber kein Finisher.

6. Ausrüstung



6.1 Helmpflicht  

Ohne Ausnahme besteht zu jedem Zeitpunkt Helmpflicht! Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm entsprechen und der Kopfgröße des Teilnehmers angepasst sein.

6.2 Bekleidung und Ausrüstung

Jeder Teilnehmer muss sich einer 4-tägigen Mountainbike Tour entsprechend ausrüsten. Dazu gehört mindestens Kleidung für jedes Wetter und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Empfohlen wird das Mitführen von Werkzeug und Material.

6.3 Startnummer

Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer für den Lenker und eine Rückennummer. Diese Nummern sind auf jeder Etappe zu tragen und müssen zu jedem Zeitpunkt im Rennen gut sichtbar sein.

6.4 Teilnehmerausweis

Jeder Teilnehmer erhält einen Teilnehmer -Ausweis, der seinen Namen und seine Startnummer ausweist. Dieser Ausweis ist immer bei sich zu führen und berechtigt u.a. zur Verpflegung, zur Inanspruchnahme technischer Serviceleistungen sowie zur Identifikation. Missbrauch des Ausweises, z.B. durch absichtliche Weitergabe an Dritte, um diesen Leistungen aus der Teilnahme zu ermöglichen, wird mit sofortiger Disqualifikation des Teilnehmers bestraft.

7. Allgemeines

7.1 Umweltschutz / Müllentsorgung

Die TG führt durch die schönsten Gegenden Deutschlands. Daher sind die Regeln hier einfach: wer ausserhalb einer Kontroll- oder Versorgungsstation Müll/Dinge jeder Art (auch Trinkflaschen) wegwirft, erhält jeweils eine Zeitstrafe von 60 Minuten, beim dritten Verweis erfolgt die Disqualifikation.

7.2 Unterstützung durch Dritte

Die TG ist ein Einzelstarterrennen. Daher ist jede Hilfe– Stürze, Verletzungen und andere Notsituationen bilden die Ausnahme – untersagt. Verpflegung, Getränke, Kleidung oder Ersatzteile dürfen auch während einer Etappe angenommen werden. Verboten ist es aber insbesondere, sich von anderen Personen ziehen oder schieben zu lassen. Die Unterstützung durch nicht offizielle Begleitfahrzeuge (z.B. Teamfahrzeuge) ist im Rennen während einer Etappe zu keinem Zeitpunkt erlaubt.

7.3 Doping

Die Veranstalter der TG distanzieren sich von jedem, der mit der Absicht sich einen Vorteil zu verschaffen, unerlaubte Stimulanzien seinem Körper, in welcher Art auch immer, zuführt. Der nachhaltig begründete Verdacht genügt für eine sofortige Disqualifikation. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, nicht angekündigte Dopingkontrollen vorzunehmen.

7.4 Technischer Service

Im Start- und im Zielbereich wird Technischer Service durch die Partner der TG angeboten. Einstell- und Wartungsarbeiten sind kostenlos, Pflegearbeiten werden nicht übernommen. Benötigte Ersatzteile werden zu marktüblichen Preisen an den Service-Partner bezahlt.

7.5 Ziehen und Schieben

Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, technische Hilfsmittel zum Ziehen und Schieben einzusetzen. Hier gibt es am Start und auf der Strecke zahlreiche Kontrollen.

7.6 Bedeutung des Red Marschall

Das gesamte Teilnehmerfeld wird in zwei Felder aufgeteilt.
A: Spitzengruppe (Fahrer mit bestimmter Durchschnittsgeschwindigkeit, kann täglich aus unterschiedlichen Fahrern bestehen)
B: Hauptfeld (das restliche Teilnehmerfeld bestehend aus ambitionierten Hobbybikern)

Die Spitzengruppe muss einen zuvor genau festgelegten Schnitt fahren (abhängig von der Länge der Etappe), der einen Zeitabstand innerhalb dieser Gruppe von max. 60 Minuten nicht überschreitet. Das Feld wird von einem speziell gekennzeichnetem Motorradfahrer angeführt und dem sogenannten „Red Marschall“ (trägt rote Warnweste!) abgeschlossen. Wer im Laufe der Etappe die geforderte Durchschnittsgeschwindigkeit nicht erfüllt und aus irgendeinem Grund (körperlich und technisch) hinter den „Red Marschall“ gerät, fällt aus der Spitzengruppe und zählt sich von dem Moment an zum Hauptfeld. Für die Zeit, in der die Spitzengruppe den öffentlichen Verkehrsraum betritt, werden Kreuzungen, Einfahrten, … für den sonstigen Verkehr gesperrt.

Es gelten jedoch zwei Sonderregelungen:
1.  Der Gegenverkehr wird nur einseitig gesperrt, die Gegenfahrbahn ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Es gilt also für alle Teilnehmer der CRAFT BIKE Trans Germany powered by NISSAN das Rechtsfahrgebot!
2.  Anweisungen von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, THW) ist jederzeit Folge zu leisten!

8. Die 10 Trans-Germany-Regeln

8.1

Die CRAFT BIKE Trans Germany powered by NISSAN findet auf öffentlichen und NICHT-abgesperrten Strecken statt. Alle Fahrer müssen daher zu jedem Zeitpunkt die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Bundeslandes auch in Rennsituationen streng beachten.

8.2

Es gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Kurven dürfen unter überhaupt keinen Umständen geschnitten werden, da zu jeder Zeit mit Gegenverkehr zu rechnen ist.

8.3

Langsame Fahrer müssen Platz machen für schnellere Fahrer, die überholen wollen, insbesondere an Abschnitten wo z.B. geschoben wird.

8.4

Es gilt zu jedem Zeitpunkt das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness unter allen Teilnehmern.

8.5

Es ist dem Können entsprechend zu fahren, alle Streckenabschnitte, besonders aber die unübersichtlichen, sind mit größtmöglicher Vorsicht zu befahren und es ist zu jedem Zeitpunkt die Bremsbereitschaft, insbesondere in den Abfahrten, aufrecht zu halten.
Achtung: die Straßen sind öffentlich und NICHT für die TG gesperrt, Gegenverkehr ist möglich, sogar wahrscheinlich. Andere Teilnehmer sind auf Gefahren stets aufmerksam zu machen.

8.6

Es ist besondere Rücksicht auf Fußgänger und Wanderer zu nehmen.

8.7

Bei Defekten und Verletzungen ist, soweit dies möglich ist, die Strecke sofort frei zu machen und eine Erstversorgung bzw. Reparatur am Rande vorzunehmen.

8.8

Im Falle eines Zielspurtes ist ein Spurwechsel nicht erlaubt.

8.9

Geschlossene Bahnübergänge dürfen unter keinen Umständen gequert werden.

8.10

Das Wegwerfen von Müll und sonstigen Gegenständen (auch Trinkflaschen) ist während des gesamten Rennens verboten.

9. Rennleitung, Jury, Protest, Strafen und andere Sanktionen

9.1 Rennleitung

Grundsätzlich trifft die Rennleitung alle Entscheidungen, die den sportlichen Ablauf des Rennens betreffen.

9.2 Protest

Im Rahmen der TG kann es trotzdem zu vorsätzlichen und unbeabsichtigten Regelverstößen durch Teilnehmer aber auch der Rennleitung kommen. Kann die Rennleitung hier keine Entscheidung fällen, steht es jedem Teilnehmer frei, Protest gegen angenommene Regelverstöße nur am Tages des Verstoßes einzulegen. Dafür ist eine Protestkaution in Höhe von 50,00 Euro zu hinterlegen, die im Falle eines verlorenen Protestes beim Veranstalter verbleibt.

9.3 Jury

Über den Protest entscheidet eine Jury, die der Veranstalter zusammenstellt. Jeder Teilnehmer unterwirft sich im Rahmen der TG ausdrücklich den durch diese Jury getroffenen bindenden Entscheidungen und verzichtet auf weitergehende Geltendmachung etwaiger Ansprüche.

9.4 Strafen und andere Sanktionen

Es ist unmöglich und auch nicht gewollt, alle denkbaren Verstöße aufzulisten. Daher werden hier nur einige aufgezählt mit der ausdrücklichen Information, dass die Rennleitung in Absprache mit dem Veranstalter weitere, hier nicht aufgeführte Aktionen mit Strafen ahnden kann.
Eine Strafe ist in einem ersten Schritt immer eine Zeitstrafe, wenn aufgrund der besonderen Schwere des Verstoßes nicht eine Disqualifikation/Ausschluss als Strafe verhängt werden muss.
Folgende Punkte werden mind. mit Zeitstrafen geahndet, u.a.:
- Aufstellen im falschen Startblock
- Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten
- Wegwerfen von Müll oder anderen Dingen
- Abnehmen des Sturzhelmes im Rennen
- Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern
- Schieben oder Ziehen durch Dritte (ausgenommen Mannschaftskollegen)
- Shortcutting (Abkürzen)

Folgender Punkt wird sofort mit Ausschluss geahndet, u.a.
- Vorsätzliche, andere gefährdende und gefährliche Fahrweise

Der Veranstalter wünscht allen Teilnehmern eine faire und erfolgreiche CRAFT BIKE Trans Germany powered by NISSAN und unvergessliche Tage in Deutschland

 


Hier können Sie sich das Reglement ansehen und herunterladen:

Reglement


BIKE TRANS GERMANY 2010, PDF-Datei 102 KB

Stand: 17.09.2008




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Trans Germany Magazin
Heft 02/2010

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